Von Seiten des Gesetzgebers sind die Vorschriften zur Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) verankert.
Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt außerdem relevante Vorschriften heraus. Die wichtigsten sind die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und Vorschrift 4. Dort werden alle Prüfpflichten für elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen erläutert. Vereinzelt werden diese Vorschriften auch unter der Bezeichnung E-Check thematisiert. Dies ist jedoch insofern irreführend, als hier eine Prüfung der elektrischen Anlagen, unter ausschließlicher Berücksichtigung ausgewählter DIN VDE-Bestimmungen erfolgt.
Nicht zu unterschätzen sind vor allem die Zusatzkosten, die durch unzulänglich gewartete Anlagen entstehen können. Nur zu reagieren ist immer teurer als regelmäßige Wartung.
Als Betreiber von elektrischen Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln , die unter Spannung arbeiten, sind Sie für die Durchführung der DGUV V3 verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie für die Planung und den fristgerechten Ablauf Sorge zu tragen haben. Lassen Sie die Überprüfung nicht durchführen und es kommt in der Folge zu Unfällen oder Verletzungen, dann sind Sie für die Schäden voll haftbar. Die Unfallversicherungen können in diesem Fall die Zahlung ganz oder teilweise verweigern. Darüber hinaus ist die Überprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nicht nach, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Auf der anderen Seite erhalten Sie bei vielen Versicherungen einen Rabatt, wenn Sie die Überprüfung nach DGUV V3 regelmäßig durchführen lassen. Außerdem trägt der E-Check zu einer erhöhten Sicherheit und Zuverlässigkeit und in der Folge zu weniger Betriebsausfällen bei. Die Überprüfung ist also auch in Ihrem eigenen Interesse.
Ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel sind elektrische Betriebsmittel, die für unternehmerische Tätigkeiten eingesetzt werden. Diese können während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Dazu zählen zum Beispiel handgeführte Elektrowerkzeuge, Tischsteckdosen aber auch Baustellenkreissägen, größere Ersatzstromerzeuger oder Schweißgeräte.
Zusammengefasst: Alle beweglichen Geräte die einen Stecker haben.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind z.B. Klimaanlagen oder Durchlauferhitzer. Zusammengefasst: Alle elektrischen Betriebsmittel, deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können, selbst dann, wenn Sie über bewegliche Anschlussleitungen/Stecker betrieben werden.
Als Elektrische Anlagen werden Zusammenschlüsse beliebiger elektrischer Betriebsmittel bezeichnet. Stationäre Anlagen sind mit ihrer Umgebung fest verbunden z.B. Haupt- und Unterverteilungen in Gebäuden aber auch in Containern oder Fahrzeugen, während nicht stationäre Anlagen entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden.
Elektrische Maschinen zählen mehrheitlich zu den ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln. Dazu zählen beispielsweise Produktionsstraßen oder CNC-Fräsmaschinen. Die Prüfung von Maschinen stellt oft eine besondere Herausforderung für die Prüfer und die verwendete Prüfsoftware dar, wenn beispielsweise im laufenden Betrieb geprüft werden soll, um Ausfallzeiten zu minimieren.
Kurzum: Sie als Unternehmensleitung haben dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Mitarbeiter und Kunden keine Gefährdungen durch die von Ihnen betriebenen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln erleiden. Dazu müssen Sie eine Menge an Gesetzen und Vorgaben beachten, was sowohl die Planung, Durchführung und Dokumentation angeht.
Um dieser Verantwortung gerecht zu werden und dabei die wirtschaftlichen Ziele Ihres Unternehmens zu sichern, können Sie sich auf die Prüfservice Münsterland als kompetenter Partner verlassen.