Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last, Lastaufnahmemittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen.
Lastaufnahmemittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die zum Aufnehmen der Last mit dem Tragmittel des Hebezeugs verbunden werden können. Es wird unterschieden zwischen form- und kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln.
Laut Gesetz ist der Arbeitgeber für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes seiner Arbeitnehmer verantwortlich. Er muss alle vertretbaren und angemessenen Maßnahmen für eine sichere Arbeitsumgebung und sichere Arbeitsgeräte ergreifen. Der Arbeitgeber muss sich um Art, Umfang und Frist der Sicherheitsprüfungen kümmern und haftet persönlich im Unfallschadensfall im Sinne des Organisationsverschuldens sogar dann, wenn der Schaden von einem Dritten verursacht wurde.
Die Prüfung von Anschlag und Zurmitteln erfolgt nach DGUV Regel 100-500 sowie DIN EN 1492-1 + 2
Der Prüfintervall von Anschlag und Zurmitteln beträgt 12 Monate.
Mit einem individuellen, detaillierten auf Ihr Unternehmen abgestimmten Prüfkonzept werden von Anfang an alle wichtigen Aspekte der Prüfung Ihrer elektrischen Maschinen, nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0113 / DIN VDE 0105-100 vereinbart und dokumentiert. Unsere hervorragende Branchenexpertise und Metadatenanalyse wird sich auch auf Ihre Unternehmung positiv auswirken.