Medizinische Geräte sind eine besondere Form der ortsveränderlichen Geräte und kommen in sämtlichen Bereichen der gesundheitlichen Vorsorge und Versorgung vor. EKG, Untersuchungsleuchten, Ultraschallgerät, Laborgerät Pflegebetten, um nur ein paar Beispiele zu nehmen, kennt jeder von uns. Und auch diese müssen regelmäßig einer Prüfung nach DGUV V3 unterzogen werden.
Laut Gesetz ist der Arbeitgeber für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes seiner Arbeitnehmer verantwortlich. Er muss alle vertretbaren und angemessenen Maßnahmen für eine sichere Arbeitsumgebung und sichere Arbeitsgeräte ergreifen. Der Arbeitgeber muss sich um Art, Umfang und Frist der Sicherheitsprüfungen kümmern und haftet persönlich im Unfallschadensfall im Sinne des Organisationsverschuldens sogar dann, wenn der Schaden von einem Dritten verursacht wurde.
Die Prüfung von medizinischen Geräten erfolgt nach DIN VDE 0751-1 / EN 62353
Medizinische Geräte müssen
Richtwert: 6 bis 24 Monate abhängig von Einsatzzweck und Einsatzhäufigkeit
Mit einem individuellen, detaillierten auf Ihr Unternehmen abgestimmten Prüfkonzept werden von Anfang an alle wichtigen Aspekte der Prüfung Ihrer medizinischen Geräte, nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0751-1 vereinbart und dokumentiert. Unsere hervorragende Branchenexpertise und Metadatenanalyse wird sich auch auf Ihre Unternehmung positiv auswirken.