Der Eigentümer und Betreiber eines Spielplatzes ist aufgrund der Verkehrssicherungspflicht für die (technische) Sicherheit auf dem Spielplatz verantwortlich. Die DIN EN 1176 Norm legt außerdem die Mindestanforderungen für Spielplatzsicherheit fest, um schwerwiegende Unfälle zu vermeiden. Sie enthält beispielsweise Anforderungen für Freiräume und Fallräume an einem Gerät. Die Spielplatzprüfung dient also der Sicherheit der Nutzer des Spielplatzes.
Spielplatzbetreiber müssen laut dem Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sicherstellen, dass zu jeder Zeit die Sicherheit des Spielgerätes gewährleistet ist. Somit ist eine regelmäßige Wartung und Inspektion von Spielplätzen, Spielgeräten und Spielplatzböden nach DIN EN 1176 unerlässlich. Die regelmäßigen Inspektionen sind durch sachkundige Personen durchzuführen.
Die Prüfung von Spielplätzen erfolgt nach der Prüfnorm DIN EN 1176.
1x pro Woche
alle 1 bis 3 Monate
jährlich
Mit einem individuellen, detaillierten auf Ihr Unternehmen abgestimmten Prüfkonzept werden von Anfang an alle wichtigen Aspekte der Prüfung Ihrer Spielgeräte, nach BGB § 823 und DIN EN 1176 vereinbart und dokumentiert. Unsere hervorragende Branchenexpertise und Metadatenanalyse wird sich auch auf Ihre Unternehmung positiv auswirken.