Ein Schweißgerät ist ein Gerät, um Gegenstände durch Wärmeeinwirkung stoffschlüssig zu fügen, ein Bauteil zu beschichten oder um einen festen homogenen Gegenstand in mehrere Einzelteile zu zerlegen. Schweißgeräte gibt es in diversen Ausführungen, Lichtbogenschweißgerät, MSG-Schweißgerät oder WIG-Schweißgerät, um nur einige zu nennen.
Laut Gesetz ist der Arbeitgeber für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes seiner Arbeitnehmer verantwortlich. Er muss alle vertretbaren und angemessenen Maßnahmen für eine sichere Arbeitsumgebung und sichere Arbeitsgeräte ergreifen. Der Arbeitgeber muss sich um Art, Umfang und Frist der Sicherheitsprüfungen kümmern und haftet persönlich im Unfallschadensfall im Sinne des Organisationsverschuldens sogar dann, wenn der Schaden von einem Dritten verursacht wurde.
Die Prüfung von Schweißgeräten erfolgt nach der Prüfnorm DIN VDE 544-4
Schweißgeräte müssen
Der Prüfintervall für Schweißgeräte beträgt 12 Monate.
Mit einem individuellen, detaillierten auf Ihr Unternehmen abgestimmten Prüfkonzept werden von Anfang an alle wichtigen Aspekte der
Prüfung Ihrer Schweißgeräte, nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0544-4 vereinbart und dokumentiert. Unsere hervorragende Branchenexpertise und Metadatenanalyse wird sich auch auf Ihre Unternehmung positiv auswirken.