Ortsveränderliche Betriebsmittel sind Geräte, die bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Hierzu gehören u.a. die klassischen Bürogeräte aber auch Elektrowerkzeuge sowie Kabeltrommeln, Verlängerungsleitungen uvm.
Laut Gesetz ist der Arbeitgeber für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes seiner Arbeitnehmer verantwortlich. Er muss alle vertretbaren und angemessenen Maßnahmen für eine sichere Arbeitsumgebung und sichere Arbeitsgeräte ergreifen. Der Arbeitgeber muss sich um Art, Umfang und Frist der Sicherheitsprüfungen kümmern und haftet persönlich im Unfallschadensfall im Sinne des Organisationsverschuldens sogar dann, wenn der Schaden von einem Dritten verursacht wurde.
Die ortsveränderlichen Betriebsmittel werden nach den vorgeschriebenen Prüfnormen DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 geprüft.
Ortsveränderliche Betriebsmittel müssen
In der Regel sind eine vielzahl von unterschiedlichen Geräten im Unternehmen im Einsatz, nicht jedes Gerät ist gleich und nicht jedes Gerät hat den gleichen Prüfintervall. Wir beraten Sie aus diesem Grund umfassend über die gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten.
Mit einem individuellen, detaillierten auf Ihr Unternehmen abgestimmten Prüfkonzept werden von Anfang an alle wichtigen Aspekte der
Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Betriebsmittel, nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701/0702 & 0751 vereinbart und dokumentiert. Unsere hervorragende Branchenexpertise und Metadatenanalyse wird sich auch auf Ihre Unternehmung positiv auswirken.