Prüfung von Leitern/Steigleitern und Tritten
Prüfung von Leitern/Steigleitern und Tritten

Leitern/Steigleitern und Tritte

Warum muss geprüft werden?

Laut Gesetz ist der Arbeitgeber für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes seiner Arbeitnehmer verantwortlich. Er muss alle vertretbaren und angemessenen Maßnahmen für eine sichere Arbeitsumgebung und sichere Arbeitsgeräte ergreifen. Der Arbeitgeber muss sich um Art, Umfang und Frist der Sicherheitsprüfungen kümmern und haftet persönlich im Unfallschadensfall im Sinne des Organisationsverschuldens sogar dann, wenn der Schaden von einem Dritten verursacht wurde.

Nach welcher Norm wird geprüft ?

Die Prüfung von Leitern und Tritten erfolgt nach DGUV 208-016. Die Prüfung von Steigleitern erfolgt nach der DGUV 208-032.

Wie oft muss geprüft werden?

Prüfintervall

Der Prüfintervall von Leitern und Tritten sowie Steigleitern beträgt 12 Monate.

Ihr Mehrwert durch eine Prüfung mit Uns

Mit einem individuellen, detaillierten auf Ihr Unternehmen abgestimmten Prüfkonzept werden von Anfang an alle wichtigen Aspekte der Prüfung Ihrer Leitern/Steigleitern und Tritte, nach DGUV 208-016 und DGUV 208-032 vereinbart und dokumentiert. Unsere hervorragende Branchenexpertise und Metadatenanalyse wird sich auch auf Ihre Unternehmung positiv auswirken.

 

  • vorbeugende Sicherheit im Umgang mit Spielgeräten
  • Vermeidung von Unfällen
  • Reduzierung von Ausfallzeiten
  • Bei niedriger Durchfallquote Rabattierung des Sachversicherers möglich
  • Rechtssichere Dokumentation der Prüfung
  • Auflistung der durchgefallenen Leitern/Steigleitern und Tritte

Fragen? Wir haben Antworten!

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