Als stationär oder ortsfest werden elektrische Anlagen bezeichnet, die fest mit ihrer Umgebung verbunden sind. Die Vorschrift DGUV V3 nennt hier zum Beispiel Gebäude, Container und Baustellenwagen. Wird eine Anlage auf einem Fahrzeug montiert, gilt sie ebenfalls als stationär. Die reine Mobilität ist also nicht ausschlaggebend dafür, ob eine Anlage als stationär bezeichnet wird.
Laut Gesetz ist der Arbeitgeber für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes seiner Arbeitnehmer verantwortlich. Er muss alle vertretbaren und angemessenen Maßnahmen für eine sichere Arbeitsumgebung und sichere Arbeitsgeräte ergreifen. Der Arbeitgeber muss sich um Art, Umfang und Frist der Sicherheitsprüfungen kümmern und haftet persönlich im Unfallschadensfall im Sinne des Organisationsverschuldens sogar dann, wenn der Schaden von einem Dritten verursacht wurde.
Die Prüfung von ortsfesten elektischen Anlagen erfolgt nach der Prüfnorm DIN VDE 0105-100
Elektrische Anlagen müssen
Die ortsfesten elektrischen Anlagen können Prüfintervalle von bis zu 48 Monaten aufweisen. Dies hängt jedoch immer davon ab, in welcher Umgebung und im welchem Zustand diese sind. Wir beraten Sie aus diesem Grund immer umfassend vor jeder Prüfung über Ihre Möglichkeiten.
Mit einem individuellen, detaillierten auf Ihr Unternehmen abgestimmten Prüfkonzept werden von Anfang an alle wichtigen Aspekte der Prüfung Ihrer ortsfesten elektrischen Anlage, nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0100-600 / DIN VDE 0105-100 vereinbart und dokumentiert. Unsere hervorragende Branchenexpertise und Metadatenanalyse wird sich auch auf Ihre Unternehmung positiv auswirken.