Laut Gesetz ist der Arbeitgeber für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes seiner Arbeitnehmer verantwortlich. Er muss alle vertretbaren und angemessenen Maßnahmen für eine sichere Arbeitsumgebung und sichere Arbeitsgeräte ergreifen. Der Arbeitgeber muss sich um Art, Umfang und Frist der Sicherheitsprüfungen kümmern und haftet persönlich im Unfallschadensfall im Sinne des Organisationsverschuldens sogar dann, wenn der Schaden von einem Dritten verursacht wurde.
Die Prüfung von Regalanlagen erfolgt nach DGUV 108-007.
Der Prüfintervall für Regalanlagen beträgt 12 Monate.
Mit einem individuellen, detaillierten auf Ihr Unternehmen abgestimmten Prüfkonzept werden von Anfang an alle wichtigen Aspekte der Prüfung Ihre Regalanlage, nach DGUV 108-007 vereinbart und dokumentiert. Unsere hervorragende Branchenexpertise und Metadatenanalyse wird sich auch auf Ihre Unternehmung positiv auswirken.