Nach der DIN VDE 0100-600 ist vor der erstmaligen Inbetriebnahme einer Niederspannungsanlage (oder eines Teils davon), durch Prüfungen nachzuweisen, dass die vorausgestellten Anforderungen der VDE 0100 bei der Errichtung eingehalten wurden. Außerdem darf die Elektrosicherheit einer bereits bestehenden Anlage bei Änderungen oder Erweiterungen nicht beeinträchtigt werden. Der wesentliche Ablauf hat sich natürlich auch durch die neue Norm nicht geändert: Eine Erstprüfung folgt immer dem Schema: Besichtigen ‒ Erproben ‒ Messen.
Für die Erstinbetriebnahme von Maschinen mit elektrischer Ausrüstung oder Teilen der elektrischen Ausrüstung, die mit Nennspannungen bis einschließlich 1000V AC oder bis einschließlich 1.500 V DC und mit Nennfrequenzen bis einschließlich 200 Hz betrieben werden, fordern die BetrSichV und die DGUV V3 die Durchführung einer elektrotechnischen Prüfung vor Inbetriebnahme. Hier greift die DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1).
Laut Gesetz ist der Arbeitgeber für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes seiner Arbeitnehmer verantwortlich. Er muss alle vertretbaren und angemessenen Maßnahmen für eine sichere Arbeitsumgebung und sichere Arbeitsgeräte ergreifen. Der Arbeitgeber muss sich um Art, Umfang und Frist der Sicherheitsprüfungen kümmern und haftet persönlich im Unfallschadensfall im Sinne des Organisationsverschuldens sogar dann, wenn der Schaden von einem Dritten verursacht wurde.
Die Erstinbetriebnahmeprüfung erfolgt nach DIN VDE 0100-600 und nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06.
Mit einem individuellen, detaillierten auf Ihr Unternehmen abgestimmten Prüfkonzept werden von Anfang an alle wichtigen Aspekte der Erstinbetriebnahme Ihrer elektrischen Anlagen und Maschinen, nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0100-600 / DIN EN 60204-1 (VDE 0113) vereinbart und dokumentiert. Unsere hervorragende Branchenexpertise und Metadatenanalyse wird sich auch auf Ihre Unternehmung positiv auswirken.