Ortsfeste Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebes an einem festen Platz ein- oder angebaut und nicht ohne weiteres bewegt werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, z. B. Backöfen, Klimageräte oder Durchlauferhitzer. Hinweis: Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ortsfeste elektrische Arbeitsmittel.
Laut Gesetz ist der Arbeitgeber für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes seiner Arbeitnehmer verantwortlich. Er muss alle vertretbaren und angemessenen Maßnahmen für eine sichere Arbeitsumgebung und sichere Arbeitsgeräte ergreifen. Der Arbeitgeber muss sich um Art, Umfang und Frist der Sicherheitsprüfungen kümmern und haftet persönlich im Unfallschadensfall im Sinne des Organisationsverschuldens sogar dann, wenn der Schaden von einem Dritten verursacht wurde.
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Ortsfeste Betriebsmittel müssen
bei einer Fehlerquote unter 2% kann bis auf folgende Maximalwerte erhöht werden: Fertigungsstätten (Produktion): 1 Jahr, Büros (Verwaltung): 2 Jahre
Mit einem individuellen, detaillierten auf Ihr Unternehmen abgestimmten Prüfkonzept werden von Anfang an alle wichtigen Aspekte der Prüfung Ihrer ortsfesten Betriebsmittel, nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701/0702 & 0751 vereinbart und dokumentiert. Unsere hervorragende Branchenexpertise und Metadatenanalyse wird sich auch auf Ihre Unternehmung positiv auswirken.